Preisliste und Platzordnung
Preise für die Vermietung des Kummerbrinkgeländes.
Der Vorstand hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Preise für die Vermietung des „Kummerbrinks“ am Steinbruchweg in Obermehnen wie folgt festzusetzen:
- Kindergärten und Grundschulen der Stadt Lübbecke 80,00 €
- Vereinsmitglieder 80,00 €
- Nichtmitglieder 150,00 €
Die Nutzungsentgelte gelten für einen Tag. Die Saison beginnt am 01.Mai und endet am 15.Oktober. Mit der Anmietung akzeptieren Sie die Platz- und Vermietungsordnung.
Platz- und Vermietungsordnung:
- Der Kummerbrink ist Eigentum der Stadt Lübbecke. Der Heimatverein Babilonie Obermehnen e. V. hat den Platz angepachtet. Er pflegt und verwaltet diesen.
- Der Verein hat sich gemäß Satzung insbesondere die Pflege des örtlichen Brauchtums und der plattdeutschen Sprache. Errichtung und Pflege von Dorfgemeinschaftsanlagen. Pflege des Landschaftsbildes und der Umwelt zur Aufgabe gemacht. In diesem Zusammenhang wurden die hier befindlichen Gebäude und Anlagen aus vereinseigenen Mitteln in Eigenleistung errichtet.
- Zur Finanzierung der damit verbundenen Ausgaben vermietet der Verein diesen Platz gegen ein Entgelt. Anfragen bezüglich freier Termine sind wie folgt möglich:
Mobil unter 0170/81670 36, oder unter buchung@heimatverein-babilonie.de - Wanderer, die sich an diesem Ort gestärkt haben, können ihren Abfall im Müllbehälter am Eingangsbereich entsorgen. Alle anderen - insbesondere die angemeldeten Gruppen, sind verpflichtet ihren gesamten anfallenden Müll selbst zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung werden der jeweiligen Gruppe nachträglich 100,- € in Rechnung gestellt.
- Wir bitten alle, diesen Platz mit seinen darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen pfleglich zu behandeln, damit er vielen Gästen heute und in Zukunft weiterhin als Stätte der Begegnung zur Verfügung steht.
Untersagt ist die Benutzung des Platzes zur Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ohne vorherige Anmeldung. Ausgenommen davon sind Wanderer, die hier Rast machen.
Das Zelten auf diesem Platz ist ebenso ohne Ausnahme verboten wie das Entzünden von Feuern (z.B. Lagerfeuer). Auch das Befahren des Platzes mit Fahrzeugen aller Art ist nicht gestattet.
Der Vorstand